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Private Krankenversicherung - Ist die PKV im Alter bezahlbar?

Mit der Aussage „Die Private Krankenversicherung ist im Alter nicht bezahlbar" versuchen zahlreiche Gesetzliche Krankenkassen seit Jahren Ihre freiwillig versicherten Mitglieder im maroden System zu halten.

Vor einiger Zeit hat mir ein Bekannter erklärt, dass er (verheiratet, angestellt mit Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze, Frau Beamtin, keine Kinder) keinesfalls in die Private Krankenversicherung wechseln werde, weil dort der Beitrag in ein paar Jahren bei 800 EUR liegt.

So ein Schwachsinn!

Ein Beratungsgespräch ist hier nicht nur ratsam, sondern gleichfalls als Erste-Hilfe-Leistung zu sehen.

Mit diesem Beitrag soll dieses Vorurteil endgültig widerlegt und eines der größten Irrtümer im Hinblick auf die Private Krankenversicherung beseitigt werden.

Die Private Krankenversicherung wird nicht deshalb teurer, weil der Versicherte älter wird.

Dass die Menschen älter werden, ist auch für Private Krankenversicherer nicht überraschend, sondern in der Beitragskalkulation berücksichtigt. Die Beiträge der PKV sind so berechnet, dass diese theoretisch - ohne "medizinische Inflation" - ein Leben lang konstant bleiben. Der Beitrag wird unter Berücksichtigung der Lebenserwartung kalkuliert, d. h. in jungen Jahren sind die Beiträge höher als die tatsächlichen Kosten. Die später höheren Kosten werden aus diesem angesparten Kapital - den sog. Alterungsrückstellungen - bezahlt.

Medizin wird jedes Jahr teurer - unabhängig davon ob gesetzlich oder privat versichert. Die Hauptgründe liegen in der längeren Lebenserwartung sowie neuen Behandlungsmethoden.

Hieraus ergibt sich eine medizinische Inflationsrate von im Schnitt etwa 5% pro Jahr.

 

Von 1970 bis 2013 ist der Höchstbeitrag in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) jährlich im Schnitt um 6,32% gestiegen (1970 = 50,31 EUR, 2013 = 700,88 EUR).

 

Zusätzlich wurden in der Gesetzlichen Krankenversicherung Leistungen erheblich gekürzt und Zuzahlungen eingeführt sowie erhöht.

Die GKV finanziert sich nach dem Umlageverfahren, d. h. erst wird Geld ausgegeben und dann mittels Beiträgen junger Berufstätiger wieder eingenommen. Wo jedoch in Zukunft bei einer überalternden Gesellschaft die Beträge herkommen sollen, bleibt fraglich.

Auch die Private Krankenversicherung (PKV) wird jedes Jahr teurer. Leistungskürzungen sind hier jedoch vertraglich ausgeschlossen. Die durchschnittliche Steigerungsrate eines guten PKV-Tarifs fällt im Regelfall jedoch deutlich geringer aus als in der GKV. Einer der Gründe liegt in einer deutlich günstigeren Risikostruktur. Die Private Krankenversicherung nimmt nur Gesunde auf, die zumeist auch noch über eine bessere Ausbildung und ein besseres Einkommen verfügen. Jeder bezahlt seinen eigenen Beitrag, es gibt keine "Familienversicherung". Dadurch, dass die Kosten aus den angesparten Rücklagen bezahlt werden (Kapitaldeckungsverfahren) ist das System deutlich zukunftssicherer als die GKV.

 

Ergebnisse einer Studie der Deutschen Aktuarvereinigung (06/ 2011):

nahezu vergleichbare jährliche Beitragssteigerung in PKV und GKV von rund 3% ... in den letzten Jahren (sind) die Beiträge in der GKV deutlich stärker angestiegen als in der PKV und die PKV-Beiträge ab Alter 65 verlaufen fast konstant und sinken in den höheren Altern dann sogar wieder.

 

Laut aktuellem Map-Report 2013 924-825 aus 02/ 2013 haben 17 getestete PKV-Unternehmen mit über 60% Marktanteil in 2013 die Beiträge für Angestellte im Schnitt um 6,89 EUR oder 1,76% angehoben. Die durchschnittliche jährliche Beitragsanpassung von 2001 bis 2013 beträgt laut Map-Report 3,9%. Bei Tarifen besonders beitragsstabiler PKV-Anbieter beträgt die durchschnittliche jährliche Steigerungsrate von 1995 bis 2012 sogar nur 2,1% bei Frauen und 1,8% bei Männern!

 

Diese zusätzlichen Maßnahmen stellen sicher, dass die PKV im Alter bezahlbar bleibt:

  • tarifliche Alterungsrückstellungen (bereits im Beitrag enthalten)
  • 10%-iger gesetzlicher Zuschlag - wird angelegt und zur Reduzierung der Beiträge im Alter verwendet (bereits im Beitrag enthalten)
  • mit Rentenbeginn entfallen Beitragskomponenten wie z. B. Krankentagegeld und der 10%-ige gesetzliche Zuschlag
  • auch PKV-versicherte Rentner erhalten meist einen Zuschuss des Rentenversicherungsträgers zur Krankenversicherung
  • Versicherte haben gem. §204 VVG ein Recht zum Wechsel in einen günstigeren Tarif innerhalb der Gesellschaft. Die bereits gebildeten Altersrückstellungen werden hierbei voll berücksichtigt. In Notfällen besteht die Möglichkeit des Wechsels in den Standard- bzw. Basistarif (Leistungen entsprechen annähernd den Leistungen der GKV, max. durchschnittlicher Höchstbeitrag der GKV abzüglich anzurechnender Altersrückstellungen)
  • Die Ersparnis aus dem Wechsel von der GKV in die PKV sollte angelegt werden und zur weiteren nachhaltigen Reduzierung der PKV-Beiträge im Alter verwendet werden (sog. Beitragssenkungsplan).

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