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Informationen:
Wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, haben Sie die Wahlmöglichkeit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.
Das gesetzliche Krankenversicherungssystem arbeitet nach dem Solidaritätsprinzip und verspricht allen Mitgliedern gleiche Leistungen. Die Versicherungsbeiträge werden prozentual vom Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (ab 2014: 4.050,00 EUR) abgezogen, während sich die Private Krankenversicherung nach dem individuellen Vorsorgebedürfnis richtet.
Die Private Krankenversicherung ist für folgende Berufsgruppen möglich:
- Selbstständige und Freiberufler
- Arbeitnehmer mit Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze (ab 2014: 4.462,50 EUR bzw. 53.550 EUR p. a.)
- Beamte
Bei einer privaten Krankenversicherung wählen Sie entweder einen Kompakttarif oder Sie stellen sich Ihren Versicherungsschutz nach dem Baukastenprinzip individuell für Ihren Bedarf selbst zusammen. Dabei ist Kontinuität und damit langfristige Berechenbarkeit besonders wichtig.
Denn: Eine Entscheidung für eine private Krankenversicherung ist in der Regel eine Entscheidung für das ganze Leben.
Private Krankenversicherungen sind wirtschaftlich geführte Unternehmen. Um am Markt erfolgreich bestehen zu können, müssen sie sich von den Mitbewerbern abgrenzen. Das führte in der Vergangenheit bisher zu einer unüberschaubar großen Anzahl von Tarif- und Bedingungswerken der mehr als 40 Versicherungsgesellschaften am Markt.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihren Versicherungsschutz bei den einzelnen Versicherungsgesellschaften selbst auswählen.
Wollen Sie aber eine professionelle Beratung, dann setzen Sie sich am besten direkt mit uns in Verbindung.
Welche Option für Sie sinnvoll ist, hängt letzlich von Ihren persönlichen Lebensumständen und Ihrer Lebensplanung ab.
Grundsätzlich ist die Private Krankenversicherung geeignet für:
- Einzelpersonen
- Ehepaare (1 Verdiener mit max. 2 Kindern)
- Ehepaare (2 Verdiener - dann unbedingt)
- alle Selbstständigen
- alle Beamten.
Welche Kriterien entscheiden darüber, ob sich ein Wechsel lohnt?
"Wenn Sie in die Private Krankenversicherung wechseln, sparen Sie 1.000 Euro oder mehr im Jahr. Allein mit der Ersparnis können Sie sich jedes Jahr einen Zusatzurlaub gönnen." So oder ähnlich werben zahlreiche Anbieter und Vermittler für die Private Krankenversicherung. Das ist nicht nur wenig seriös, sondern geht auch an den Interessen der Versicherungsnehmer vorbei. Ein möglichst niedriger Beitrag ist nicht das wichtigste Kriterium beim Abschluss einer Privaten Krankenversicherung. Vielmehr ist den Kunden Flexibilität beim Krankenversicherungsschutz und die Möglichkeit, die Versicherung den sich verändernden Lebensumständen anzupassen, sehr wichtig geworden. Es gibt zwar keine Tarife, bei denen alles miteinander kombinierbar ist, aber zumindest stehen solche Gesellschaften im Vordergrund des Interesses, die mehrere Tarife anbieten, welche miteinander kombinierbar sind. Dies ist ein besonderes Argument für eine bestimmte Versicherungsgesellschaft, weil damit die Altersrückstellungen nicht verloren gehen.
Daher unser Tipp: Wir suchen für Sie Tarife, die sich ändernden Lebensumständen anpassen. Zum Beispiel durch hohe Beitragsrückerstattungen, solange Sie jung und gesund sind - und umfangreiche Leistungen im Alter.
Wir weisen auf Optionstarife hin, die zusätzlichen Krankenversicherungsschutz bei besseren finanziellen Möglichkeiten ohne erneute Risikoprüfung zulassen.
Ein weiteres wichtiges Merkmal bei der privaten Krankenversicherung ist ein möglichst stabiler Beitrag.
Die private Krankenversicherung wird nicht nach dem Einkommen berechnet, sondern nach dem individuellen Risiko (Alter, Geschlecht, Vorerkrankungen).
Wer also nicht mehr ganz so jung ist oder vielleicht schon Vorerkrankungen hat, muss mit Beitragszuschlägen rechnen.
Niemand kann genau vorhersagen, ob ein Tarif stabil bleibt. Es gibt jedoch Indizien, die die Entwicklung bestimmter Tarife annähernd vorhersagen können. Das sind die sog. "Risikokennzahlen" der Gesellschaften.
Aber auch objektive Kriterien spielen eine Rolle:
Sie befinden sich in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis?
In diesem Fall hängt die Wahlmöglichkeit für die Private Krankenversicherung davon ab, ob Ihr Einkommen im vergangenen Jahr die Jahresarbeitsentgeltgrenze (oder Versicherungspflichtgrenze) - ab 2014: 4.462,50 EUR bzw. 53.550 EUR p. a. - erreicht hat. Wenn dies der Fall ist, können Sie sich privat vollversichern.
Für alle Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb dieser Grenze besteht die Möglichkeit, Zusatzversicherungen für ambulante, stationäre, oder Zahn-Behandlung abzuschließen.
Sie sind selbstständig?
Dann können Sie sich jederzeit und unabhängig von Ihrem Einkommen privat vollversichern.
Jedoch ist es in manchen Fällen eher vorteilhaft, als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse zu verbleiben. Hier ist in jedem Fall ein Beratungsgespräch erforderlich.
Die Ausnahmen von dieser Regelung (Landwirte, Künstler) sollten ebenfalls detailliert erörtert werden.
Sie sind Beamter?
Sie haben die Möglichkeit, die Leistungen privat abzusichern, die Ihnen die Beihilfe nicht erstattet.
Sie sind Student oder Arzt im Praktikum?
Auch sie können sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse befreien lassen und einen privaten Versicherungsvertrag abschließen.
Möchten Sie wissen, ob sich für Sie ein Wechsel in die private Krankenversicherung lohnt? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Möchten Sie alle Vorteile eines Privatpatienten genießen?
Ihre Gesundheit ist die Grundlage für Arbeitskraft, Einkommen und Lebensstandard.
Im Krankheitsfall erhalten Sie als Privatpatient die beste medizinische Versorgung, haben die Chance, schneller gesund zu werden und erhalten sich Vitalität und Lebensfreude.
Wir helfen Ihnen, den für Sie richtigen Versicherungstarif von über 40 Gesellschaften und mehr als 25.000 möglichen Tarifkombinationen zu ermitteln - und das natürlich zu einem nachhaltig bezahlbaren Beitrag.
Unzählige Gesetzesänderungen haben mit empfindlichen Leistungskürzungen und neuen Zuzahlungen für die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen zu einer immer stärker steigenden finanziellen Belastung geführt - und ein Ende ist nicht in Sicht!
Gegenüber den gesetzlichen Kassen genießen Sie und Ihre Familie als privatversicherte Personen einen verlässlichen Versicherungsschutz. Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind vertraglich garantiert und dürfen nicht gekürzt werden. Zudem sorgt das kapitalgedeckte Finanzierungssystem für stabilere Beiträge, weil sie sich nur an den Preissteigerungen der medizinischen Versorgung orientieren dürfen und den Langlebigkeitsfaktor berücksichtigen.
Mit einer privaten Krankenversicherung genießen Sie die Vorzüge eines Privatpatienten und manche behaupten sogar, dass man bevorzugt behandelt wird.
Doch bevor Sie eine private Krankenversicherung abschließen, sollten Sie sich von einem Experten beraten lassen, von jemandem, der die Fallstricke der privaten Krankenversicherung kennt und sie fachgerecht analysiert und für Sie ausschließt.
Leistungskürzungen können für Sie bald vorbei sein!
Egal ob Sie als freiwilliges Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, also über der Versicherungspflichtgrenze von zurzeit 53.550 EUR (2014) im Jahr verdienen oder dort als Selbstständiger noch immer versichert sind: Die Prüfung von Alternativen lohnt immer. Auch die Möglichkeit, viel Geld einzusparen sollte nicht ungeprüft verloren gehen.
Die Private Krankenversicherung bietet zudem verschiedene individuelle Gestaltungsmöglichkeiten, so dass der Krankenversicherungsschutz ganz auf Ihre Bedürfnisse ausrichtet ist:
- Selbstbeteiligung: "Vollkasko" oder lieber Ihrem aktuellen guten Gesundheitszustand Rechnung tragend? Um Beiträge zu sparen, können Sie eine hohe Selbstbeteiligung wählen, also den Teil der Behandlungskosten, den Sie selber zu tragen bereit sind. Meist bieten diese Tarife dann auch eine Beitragsrückerstattung an, d. h. Sie erhalten Beiträge zurück, wenn Sie keine Rechnungen einreichen.
- Die Kosten für zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlungen sowie für Zahnersatz erhalten Sie im Rahmen des jeweiligen Tarifs erstattet. Dabei haben Sie ebenfalls die Wahl, verschiedene Erstattungsprozentsätze zu wählen. Damit nehmen Sie Einfluss auf ihren Beitrag: eine Erstattung für Zahnersatz von 80 % ist etwas teuerer als ein Tarif mit z. B. nur 50 %.
- Auch Beamte mit Beihilfeanspruch wählen ihren Versicherungsschutz individuell selbst aus.
- Nach dem Baukastenprinzip setzen Sie sich Ihren eigenen Versicherungsschutz zusammen:
- ambulante Leistungen
- stationäre Leistungen
- Leistungen für Zahnbehandlung und -ersatz
- Krankentagegeldtarif (nicht für Beamte)
Die Entscheidungskriterien zur Tarifauswahl im Überblick
Quelle: MORGEN&MORGEN
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