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Informationen:

Wenn ein Mensch einer anderen Person willentlich oder versehentlich einen Schaden zufügt, ist dieser für alle daraus resultierenden Kosten zur Verantwortung zu ziehen. Leider sind diese Kosten für Privatpersonen häufig kaum finanziell zu tragen. Damit Sie in einer solchen Situation in keine finanzielle Notlage geraten, ist der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung notwendig. Beachten Sie jedoch, dass eine solche Versicherung bestimmte Schadensfälle ausschließt, für die Sie einen gesonderten Vertrag abschließen müssen, wie beispielsweise eine KFZ-Versicherung.

 

§ 823 BGB - Schadensersatzpflicht

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

 

Eine Privathaftpflichtversicherung kann sich insbesondere in den zur Verfügung stehenden Einschlüssen von anderen privaten Haftpflichtversicherungen unterscheiden. Beispielsweise kann eine Privathaftpflichtversicherung andere Zusatzversicherungen ergänzen oder sogar vollständig enthalten. So kann der Versicherungsnehmer zwischen Tarifen wählen, die, sofern enthalten, die Bauherrnhaftpflicht oder Bestandteile der Gewässerschadenshaftpflichtversicherung beinhalten. In diesem Sinne steht dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit offen, einen Tarif zu wählen, der seinen persönlichen Ansprüchen an eine optimal und individuell auf ihn abgestimmte private Haftpflichtversicherung genügt.

 

Wenn man Kinder hat, ist die Privat-Haftpflichtversicherung unabdingbar

Kinder können meist die möglichen Folgen ihrer Handlung nicht abschätzen. Man kann sie aber nicht immer im Auge behalten. Und im Nu ist etwas passiert, das hohe Kosten verursacht.

Zahlen müssen Sie als Eltern. Denn Sie haben über Ihre Kinder die Aufsichtspflicht. Ihre Kinder haften aber auch selbst dann, wenn sie zunächst kein Einkommen haben. Sie müssen dann für Schäden, die sie in ihrer Jugend angerichtet haben, oft noch als Erwachsener zahlen. Das, was als Kinderstreich geplant war, kann also viel kosten. Er kann Sie und Ihre Kinder ein Leben lang finanziell belasten.

 

Aufgabe und Geltungsbereich der Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung hat die Aufgabe, Sie von Schadenersatzansprüchen freizustellen, die gegen Sie oder alle Personen, die in Ihrem Versicherungsvertrag mitversichert sind, erhoben werden.

Das bedeutet, dass die Haftpflichtversicherung für Sie erledigt, was in einem solchen Fall zu tun ist: die Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe für Sie eine Schadenersatzverpflichtung besteht:

  • wenn ja, erfolgt die finanzielle Wiedergutmachung des Schadens,
  • wenn nein, die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche - notfalls auch gerichtlich (passive Rechtsschutzfunktion). Die Kosten trägt die Versicherung.

Die Privathaftpflichtversicherung sollte als Jahresvertrag abgeschlossen werden und weltweite Geltung beinhalten.

 

Ersatzleistung bis zu welcher Höhe?

Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, bezahlt die Haftpflichtversicherung dem Geschädigten seinen nachgewiesenen Schaden.

Die obere Begrenzung ist die im Versicherungsschein genannte Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Hat der Geschädigte schuldhaft zu seinem eigenen Schaden beigetragen, muss er selbstversändlich einen Teil seines Schadens selbst tragen.

 

Übliche Deckungssummen

  • 3.000.000 EUR pauschal für Sach-, Personen- und Vermögensschäden
  • 5.000.000 EUR pauschal für Sach-, Personen- und Vermögensschäden

 

Diese Punkte sollte in einer Privathaftpflichtversicherung nicht fehlen:

  • Einliegerwohnung im Ein- / Zweifamilienhaus (Vermietung einer Einliegerwohnung im selbstgenutzten Ein- / bzw. Zweifamilienhaus, soweit dort eine Wohnung vom Versicherungsnehmer bewohnt wird);
  • Auslandsaufenthalte (unbegrenzte Auslandsaufenthalte sollten für fünf Jahre mitgedeckt sein);
  • Lebenspartner (der in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebende Lebenspartner);
  • Bauherren-Haftpflichtversicherung (für private Bauvorhaben mit mind. 50.000 EUR Bausumme);
  • Beaufsichtigung von Hunden (Hüten fremder Hunde, Kampfhunde sind meist nicht versicherbar);
  • Tagesmutter (sofern Sie eine Tätigkeit als Tagesmutter (auch gegen Entgelt, jedoch nicht gewerbsmäßig oder ganztags) ausüben, sollte dieses Risiko mitversichert sein;
  • Schlüsselverlust (Abhandenkommen von Schlüsseln zur Zentral-Schließanlage der Haus- und Wohnungstür, sowie private fremde Wohnungsschlüssel);
  • Modellfahrzeuge (ferngelenkte Modellfahrzeuge oder Kinderfahrzeuge bis 6 km / h);
  • Heizöltank;
  • Ausfalldeckung (wichtig dann, wenn Sie einen Schaden erleiden und der Schädiger weder Geld, Besitz oder eine Haftpflichtversicherung hat. Die Ausfalldeckung wird Ihnen Ihren eigenen Schaden ersetzen);
  • Gewässerschaden (für im Haushalt übliche gewässerschädliche Stoffe);
  • Regressansprüche (bei Lebenspartnern Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern);
  • Surfrisiko (Besitz und Führen von privat genutzten eigenen oder fremden Surfbrettern);
  • Mietsachschäden (Mietsachschäden an Gebäuden und Räumlichkeiten, die der Versicherungsnehmer gemietet hat);
  • Wochenendhaus ... (als Inhaber von Wohnungen, Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Wochenendhäusern in Europa);
  • Vermietete Wohnräume (Vermietung auch mehrerer Wohnräume, sofern nicht gewerblich);
  • Laborarbeiten (aus der Teilnahme am fachpraktischen Unterricht, z. B. Laborarbeiten einer Fach-, Gesamt- und Hochschule oder Universität);
  • Kinder unter 7 Jahren (Verzicht auf Prüfung der Aufsichtspflichtverletzung);
  • Exzedenten-Deckung (falls Sie noch einen mehrjährigen Vertrag haben, kann diese Form Ihren jetzigen Vertrag um die Punkte ergänzen, die derzeit nicht versichert sind).