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Informationen:
Die private Rentenversicherung bietet den großen Vorteil, dass die Rente lebenslang gezahlt wird, auch dann, wenn das Kapital rechnerisch bereits verbraucht ist. Hierfür wird die durchschnittliche Lebenserwartung (Sterbetafel) zugrunde gelegt. Stirbt der Versicherte kurz nach Renteneintritt, werden die Rentenzahlungen normalerweise eingestellt.
Dies kann vermieden werden, wenn die Zusatzoption "Kapital oder Beiträge abzüglich gezahlter Renten" oder eine sogenannte Rentengarantiezeit vereinbart wird. Dann wird die Versicherung im Todesfall die Rente an die Erben weiter- oder ausbezahlt.
Die private Rentenversicherung ist eine eigenverantwortliche Altersvorsorge, mit der Sie Ihre persönliche Vorsorgelücke schließen können und sich den Anspruch auf eine lebenslange garantierte Rente sichern - gleich, welches Alter Sie erreichen.
Der Staat allein kann diese Sicherheit nicht mehr garantieren, denn den Beitragszahlern in das gesetzliche Rentensystem stehen von Jahr zu Jahr mehr Leistungsempfänger gegenüber. Gesetzliche Renten und Beamtenpensionen müssen deshalb in den kommenden Jahren immer weiter gesenkt werden. Das bedeutet für Sie mehr persönliche Verantwortung bei der finanziellen Lebensplanung, aber auch mehr Möglichkeiten, Ihre Altersvorsorge nach den eigenen Plänen und Wünschen zu gestalten.
Zwischen welchen Varianten kann ich wählen?
Als Versicherungsnehmer haben Sie die Wahl, wie Sie Ihren Versicherungsschutz im Einzelnen gestalten. Entscheiden Sie sich zwischen einer aufgeschobenen Rentenversicherung, einer Sofortrente oder einer Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht.
In eine aufgeschobene Rentenversicherung zahlen Sie während Ihres aktiven Erwerbslebens regelmäßig Beiträge ein, dafür erhalten Sie im Ruhestand lebenslang die vertraglich vereinbarte Rente.
Die Sofortrente ist vor allem für Menschen im oder kurz vor dem Ruhestand attraktiv: Sie zahlen einmalig einen größeren Geldbetrag ein und die regelmäßige Rente startet dann unmittelbar.
Bei der Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht haben Sie bei Eintritt in den Ruhestand die freie Wahl zwischen einer lebenslangen Rente und einer einmaligen Kapitalabfindung.
Welche Vorteile bietet die private Rentenversicherung?
Anders als bei der gesetzlichen Rente, wo die Beiträge der Versicherten schon im nächsten Monat wieder an die Rentner fliessen, werden Ihre Beiträge zur privaten Rentenversicherung für Sie persönlich angesammelt und später lebenslang an Sie ausgezahlt.
Ein Zukunftsrisiko wie das der gesetzlichen Rente besteht also bei der privaten Rentenversicherung nicht.
Flexibler als Riester- oder Rürup-Produkte
Beim Abschluss einer privaten Rentenversicherung sind im Gegensatz zu einer Lebensversicherung keine Gesundheitsfragen erforderlich. Durch die Möglichkeit des Kapitalwahlrechts ist die private Rente flexibler als Rentenprodukte nach dem Riester- oder Rürup-Modell: Bei Eintritt in den Ruhestand besteht die Wahlmöglichkeit zwischen einer lebenslangen Rente und der Auszahlung des angesparten Kapitals in einer Summe.
Die private Rentenversicherung bietet außerdem die Möglichkeit, im selben Vertrag zusätzlichen Risikoschutz wie beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsversicherung, einen Unfallschutz oder eine Hinterbliebenenabsicherung zu vereinbaren.
Ist die private Rentenversicherung für mich geeignet?
Eine private Rentenversicherung eignet sich nahezu für jeden. Die aufgeschobene Variante ist vor allem auf Menschen jüngeren oder mittleren Alters zugeschnitten, die regelmäßig und über einen längeren Zeitraum bei gleichzeitig günstigen Beiträgen für ihr Alter vorsorgen wollen.
Kann man einen größeren Geldbetrag - etwa aus einer Lebensversicherung, einer Bankanlage oder einer Erbschaft - in die eigene Vorsorge investieren, kommt die aufgeschobene Rente gegen Einmalbeitrag oder - je nach Lebensalter - auch eine Sofortrente in Betracht.
Wer im Ruhestand flexibel bleiben will, weil er beispielsweise plant, im sonnigen Süden einen Alterssitz zu erwerben, kann sich durch eine Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht auch die Sofortauszahlung der Rente in einem Betrag sichern.
Muss ich meine private Rente versteuern?
Anders als bei der Riester- oder Rürup-Rente lassen sich die Beiträge zu privaten Rentenversicherungen, die nach dem 31. Dezember 2004 geschlossen wurden, steuerlich nicht mehr als Sonderausgaben geltend machen.
Die Beiträge zu Ihrer Privatrente bestreiten Sie also aus Ihrem Nettoeinkommen. Das muss allerdings kein Nachteil sein - denn von den späteren Rentenzahlungen wird dann nur ein geringer Ertragsanteil besteuert. Weil der persönliche Steuersatz im Alter wegen des weggefallenen Arbeitseinkommens meist deutlich niedriger ist, als während der aktiven Berufstätigkeit, ergeben sich häufig sogar steuerliche Vorteile.
Sonderfall Kapitalauszahlung
Wenn Sie eine Privatrente mit Kapitalauszahlung wählen, müssen Sie den Ertrag voll versteuern, sofern die Police nach 2004 abgeschlossen wurde. "Ertrag" ist der Unterschiedsbetrag zwischen den von Ihnen eingezahlten Beiträgen und der ausgezahlten Versicherungssumme - ähnlich den Zinsen, die Sie mit einer Geldanlage bei der Bank erzielen.
Tipp: Wenn Sie sich Ihr Kapital erst nach Vollendung des 62. Lebensjahrs (bei Abschluss vor dem 01.01.2012 mit 60 Jahren) und nach Ablauf von zwölf Jahren auszahlen lassen, müssen Sie sogar nur die Hälfte des Ertrags versteuern.
Wie finde ich das richtige Rentenprodukt?
Private Rentenversicherung, Riester- oder Rürup-Rente, Lebensversicherung, fondsgebundene Rentenprodukte - die Vielfalt der angebotenen Vorsorgevarianten scheint oft unübersichtlich. Dass private Altersvorsorge in Eigenregie heute aber zwingend notwendig ist, ist jedem klar.
Auf Nummer Sicher durch gute Beratung
Wenn Sie sich entschlossen haben, Ihre persönliche Vorsorgelücke privat zu schließen, finden Sie sich einer Vielzahl von Anbietern, Produkten und Tarifen gegenüber.
Die Entscheidung für ein konkretes Angebot sollten Sie nicht vorschnell treffen. Der Online-Abschluss einer Privatvorsorge ist nicht zu empfehlen - das Thema ist komplex. Es gilt, die Details zu beachten.