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Über das Unternehmen

Status

Wir beraten Sie als unabhängiger Versicherungsmakler, Finanzanlagenvermittler sowie Darlehens- und Immobilienvermittler.

 

Viele Verbraucher haben Schwierigkeiten, die im Versicherungsbereich tätigen Vermittler zu unterscheiden. Es gibt elementare Unterschiede, auf welche man achten sollte - im Hinblick auf die mögliche Produktauswahl und das Angebot, die Arbeitsweise des Vermittlers sowie auch haftungsrechtliche Fragestellungen.

Nachfolgend werden die unterschiedlichen Vermittler kurz dargestellt:

 

Versicherungsmakler 

Der Versicherungsmakler ist unabhängiger, treuhänderischer Sachwalter der Interessen seiner Mandanten. Seit dem 22.05.2007 gelten für Versicherungsmakler durch die "EU-Vermittlerrichtlinie" noch höhere Anforderungen an die Tätigkeitserlaubnis und die Arbeit eines Versicherungsmaklers (umfassende Informations-, Mitteilungs-, Beratungs-, Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten).

Der Versicherungsmakler arbeitet unabhängig von den Versicherungsunternehmen. Er ist vertraglich nur seinem Mandanten verpflichtet. Er gewährleistet eine optimale Beratung und Betreuung seiner Mandanten auf der Grundlage eines umfangreichen Produktsortiments - im Idealfall alle vermittelbaren Gesellschaften und Tarife.

Der Versicherungsmakler erhält keine Provision. Vielmehr wird seine Dienstleistung  aus dem Maklerauftrag dem Versicherer „in Rechnung gestellt“. Dafür erhält er einmalig sowie laufend eine sog. Courtage für die Vermittlung und Betreuung des Vertrages. Da die Courtagesätze annähernd bei allen Gesellschaften identisch ist, ist der Versicherungsmakler auch wertfrei und objektiv bei der Produktauswahl und -empfehlung.

Ein guter Versicherungsmakler versteht sich als „ehrbarer Kaufmann“ und steht - neben den gesetzlichen Anforderungen und Vorgaben - zu folgenden ethischen Verpflichtungen:

  1. Der Versicherungsmakler ist treuhänderischer Sachwalter der Interessen seiner Mandanten.
  2. Der Versicherungsmakler wählt für seine Empfehlungen die nach Solidität, Qualität und Preis-Leistungs-Verhältnis geeigneten Anbieter aus.
  3. Der Versicherungsmakler verkauft nicht einfach Versicherungen, er ermittelt  eine optimale Gestaltungen der Risikoverteilung für die Situationen seiner Mandanten.
  4. Der Versicherungsmakler wird nur auf Feldern tätig, auf denen er Kompetenz besitzt - allein schon um sein Haftungsrisiko zu minimieren.
  5. Der Versicherungsmakler ist stets zu einer wahrheitsgetreuen und vollständigen Übermittlung aller wesentlichen Risikodaten seines Mandanten an den Versicherer verpflichtet.
  6. Der Versicherungsmakler ist durch eine Vermögens-Schadenshaftpflicht-Versicherung für die Haftungsrisiken aus seiner Tätigkeit abgesichert.
  7. Der Versicherungsmakler stellt hohe Anforderungen an seine Kompetenz und sein Fachwissen. Er stellt diese durch laufende Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sicher.

Mehrfachagent

Der Mehrfachagent arbeitet mit zwei, drei oder mehreren Versicherungsunternehmen zusammen, ohne wirtschaftlich nur von einem Auftraggeber abhängig zu sein. Er ist oftmals an Umsatzvorgaben gebunden, um die jeweiligen Gesellschaften anbieten zu können. Als Handlungsbevollmächtigter der Versicherung vertritt er deren Interessen.

Versicherungsvertreter / Ein-Firmen-Agent

Der Versicherungsvertreter oder "Ausschließlichkeitsvertreter" ist vertraglich an (s)einen Versicherer gebunden. Er darf seinen Kunden daher nur dessen Produkte verkaufen.

Eine Tätigkeit für andere Versicherungsunternehmen bzw. die Vermittlung eventuell günstigerer und/oder leistungsstärkerer Produkte von anderen Anbietern ist ihm untersagt. Obwohl er zumeist als selbstständiger Handelsvertreter tätig ist, gehört er zum Vertrieb des Unternehmens und ist an dessen Weisungen und Strategien gebunden.

Vertriebsgesellschaft

Hier handelt es sich um rechtlich selbständige Vertriebsorganisationen (z.B. DVAG, AWD, MLP …) in unterschiedlicher Abhängigkeit von Versicherungsunternehmen. Kennzeichnend ist eine stark differenzierte Hierarchie. Die Mitarbeiter dieser Vertriebe können sich in einem Anstellungsverhältnis befinden, sind aber in den meisten Fällen als selbständige Handelsvertreter tätig. 

Ob diese Vertriebsorganisationen wirtschaftlich von Versicherungen unabhängig sind und frei in der Auswahl ihrer Produkte, kann nur nach der Prüfung der Eigentümerstruktur eindeutig bestimmt werden. Die einzelnen „Mitarbeiter“ sind es in der Regel nicht und von den Weisungen sowie der Produktauswahl Ihrer Vertriebsgesellschaft abhängig. 

Bankverkauf 

Der Verkauf von Versicherungen über den Bankschalter ist bereits Jahrzehnte alt, gleichwohl nimmt die Bedeutung im Rahmen von Allfinanz-Konzepten zu („lohnendes Zusatzgeschäft").

In der Regel werden in den Banken und Sparkassen nur die zur eigenen Konzernstruktur gehörenden Versicherungsprodukte vertrieben.

Bankberater werden zunehmend auch im Versicherungsverkauf geschult, sie sind jedoch keine hauptberuflichen Versicherungsvermittler. Daher kann das Fachwissen eines qualifizierten Versicherungsvermittlers grundsätzlich nicht erwartet werden. 

 

An diesen Kriterien erkennen Sie einen guten Berater:

1. Kompetenz

Der Berater muss Produktanbieter, Produkte, Vertragsbedingungen, relevante steuerliche Aspekte und ähnliches sehr gut kennen und sich über Neuerungen permanent auf dem Laufenden halten. Konnte er Ihre Fragen in der Vergangenheit ohne zu zögern beantworten?

2. Umfassende Analyse der Situation:

Einer Produktempfehlung sollten immer Fragen zu Ihren Wünschen, Vorstellungen und Bedürfnissen vorausgehen. Hat sich der Berater Zeit genommen und Ihre Gesamtsituation betrachtet? Hat er sich also mit evtl. bereits bestehenden Verträgen, Ihrer persönlichen Lebenssituation und -planung, Ihren persönlichen Wünschen und Vorsorgestrategien auseinandergesetzt?

3. Verständlich / Nachvollziehbar:

Ein guter Berater passt sich Ihrem Wissensstand an, Argumente und Erläuterungen müssen für den Laien nachvollziehbar sein. Die Aussagen sollten Ihnen schlüssig und sinnvoll vorkommen. Wenn ein Berater Sie mit Fachbegriffen zuschüttet, die Sie nicht verstehen, ist das kein Zeichen von Kompetenz! Haben Sie in der Vergangenheit verstanden, was der Finanzexperte Ihnen erklärt hat?

4. Passten Produkte zu Bedarf:

Passten die Produkte, die Ihnen der Berater angeboten hat zu Ihrem Bedarf und wurden Probleme durch Beratung und den angebotenen Produkten zu einem angemessenen Beitrag gelöst?

(Quelle: finanzen.de)