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Glasbruch


 

 

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Informationen:

Eine Glasbruchversicherung ist eine Versicherung, die insbesondere in Wohnungen mit teurer Einrichtung oder Familien mit Kindern ihre sinnvolle Verwendung findet. Abgedeckt ist Ihr Besitz innerhalb Ihrer Wohnung, sofern dieser aus Glas besteht und zu Bruch geht. Unabhängig vom Grund des Bruches und unabhängig vom Verursacherer. Ausnahmen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Eine Glasbruchversicherung deckt typischerweise nicht alle Glasschäden innerhalb Ihres Hauses ab. Achten Sie daher insbesondere auf die Einschlüsse der Tarife, um eine Glasbruchversicherung zu finden, die Ihrer persönlichen Situation am ehesten entspricht. So gibt es beispielsweise Glasbruchversicherungen, die den Bruch von Cerankochfeldern abdecken. Eine Ausweitung der Versicherung auf Wintergärten ist ebenso möglich. Für Besitzer von Photovoltaikanlagen ist möglicherweise interessant, dass diese in bestimmten Tarifen mitversichert werden können und Sie ggf. auf den Abschluss einer eigenen Photovoltaikversicherung verzichten können.

Versicherbar sind alle zur Wohnung gehörenden Scheiben - auch aus Kunststoff - von: Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen und Duschkabinen ... und ferner die Scheiben von: Bildern, Schränken und Vitrinen; Stand-, Wand- und Schrankspiegeln; Glasplatten und Glasscheiben (bzw. Sichtfenster) von Öfen, Elektro- und Gasgeräten sowie die Glaskeramik-Kochfläche des Elektroherds oder der Elektrokochmulde (gegen Mehrbeitrag oder im Tarif enthalten).