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Betriebliche Altersvorsorge

Direktversicherung, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds, Pensionszusage

Pensionszusage


Bei einer Pensionszusage (oder Direktzusage) verpflichtet sich der Arbeitgeber, Ihnen im Pensionsalter eine Betriebsrente aus dem Betriebsvermögen zu zahlen. Hierfür bildet der Arbeitgeber Pensionsrückstellungen. Oftmals schließt der Arbeitgeber auch eine Rückversicherung ab. Für den Fall der Insolvenz Ihres Arbeitgebers sind Ihre Ansprüche aus einer Direktzusage beim Pensions-Sicherungs­-Verein (PSVaG) geschützt. Das bedeutet, auch wenn der Arbeitgeber zahlungsunfähig wird, erhalten Sie weiterhin Ihre zugesagte betriebliche Versorgung.

Pensionszusagen sind zumeist reine Arbeitgeberleistungen; eine Entgeltumwandlung ist jedoch grundsätzlich möglich.

Scheiden Sie aus dem Unternehmen aus, haben Sie keinen Anspruch darauf, die Versorgung mit eigenen Beiträgen weiter aufzubauen. Anwartschaften, die Sie bis dahin erworben haben, bleiben Ihnen jedoch erhalten.


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