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Altersvorsorge - Rentenreform der Bundesregierung

Die große Koalition möchte die vereinbarte Rentenreformen zügig umsetzen. Die Erhöhung der Mütterrente, die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren bei 45 Versichertenjahren und Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente sollen ab 01. Juli 2014 in Kraft treten können.

 

Erhöhung der Mütterrente

Mütter bekommen für Kinder, die vor 1992 geboren sind, einen Rentenpunkt mehr. Das erhöht im Westen die Rente um etwa 28 Euro im Monat und im Osten um knapp 26 Euro. Mütter von später geborenen Kindern erhalten weiterhin drei Rentenpunkte.

Die Mehrausgaben für eine höhere Mütterrente sollen aus den Rücklagen der Rentenversicherung und durch den Verzicht auf Beitragssenkungen bezahlt werden. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung soll zunächst stabil bei 18,9 Prozent bleiben und 2019 auf 19,7 Prozent steigen.

 

Aus der Rente mit 63 wird die Rente mit 65 Jahren

Mit dem Rentenreformgesetz werden die im Koalitionsvertrag vereinbarten Reformziele eins zu eins umgesetzt. Dabei soll die Rente mit 63 Jahren derjenige abschlagsfrei beziehen können, der 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Anerkannt werden auch Zeiten der Arbeitslosigkeit, soweit Arbeitslosengeld I bezogen wurde.

Die Rente mit 63 wächst allerdings mit der Rente mit 67 stufenweise mit, so dass es im Jahr 2029 die abschlagsfreie Rente frühestens mit 65 Jahren geben wird. Wer heute vorgezogen in den Ruhestand geht, dessen Rentenanspruch reduziert sich je Monat um 0,3 Prozentpunkte.

 

Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente

Wesentliche Verbesserungen soll es bei der Erwerbsminderungsrente geben. Bislang wird für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen früher in Rente gehen müssen, so gerechnet, als ob sie bis zum Erreichen des 60. Lebensjahres gearbeitet hätten.

Diese Marke soll jetzt in einem Schritt auf 62 Jahre angehoben werden. Zudem wird das Einkommen der Erwerbsminderungsrentner in den vier Jahren vor Rentenbezug künftig anders bewertet.

 

Rund 60 Milliarden Euro Kosten bis 2020

Nach dem Entwurf schlagen die Kosten der Rentenreform in diesem Jahr insgesamt mit etwa 4,4 Milliarden Euro zu Buche. Allein die Mütterrente kostet auf ein Jahr gerechnet 6,7 Milliarden Euro.

Auf der anderen Seite muss die Rentenversicherung durch die nicht durchgeführte Beitragsabsenkung Einnahmeausfälle über etwa 7,5 Milliarden Euro nicht verkraften.

Bis 2020 werden Kosten in Höhe von rund 60 Milliarden Euro anfallen. 

 

 

"Was Du auf die lange Bank schiebst und nach allem anderen erwerben willst, damit muss man beginnen."

Seneca


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