Newsletter abonnieren | Seite weiterempfehlen

 
   Service-Telefon
02234/ 2 058 36 0

 

Private Sachversicherungen

Privathaftpflicht, Rechtsschutz, Heim und Haus, KFZ, Tiere, Reiseversicherung, Bootsversicherung, Veranstaltungshaftpflicht

Elementarschäden


Grundsätzlich ist bei einer Überschwemmung nur die Elementarschaden-Versicherung zuständig, die als freiwillige Ergänzung zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung sowie als Elemantarschadendeckung bei gewerblichen Risiken angeboten wird.

Schäden, die nach einem extremen Niederschlagsereignis entstehen, fallen unter diese Versicherung. Hierzu zählen:

  • Überschwemmung (Ausuferung natürlicher Gewässer)
  • Überflutung (Schäden durch Witterungsniederschläge)
  • Erdbeben (naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinnern ausgelöst wird)
  • Erdsenkung (naturbedingte Absenkung des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen)
  • Schneedruck (Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen)
  • Lawinen (an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen)
  • Erdrutsch (naturbedingtes Abgleiten oder Abstürzen von Gesteins- oder Erdmassen).