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Entweder Sie wählen einen Kompakttraif oder Sie stellen sich Ihren Versicherungsschutz nach dem Baukastenprinzip selbst zusammen.Der Markt bietet hierfür derzeit über 3.600 Tarif- und Kombinationsmöglichkeiten.

 

Aus folgenden Bausteinen können Sie sich Ihren optimalen Versicherungsschutz zusammenstellen:

 

Baustein "ambulant"

Dieser Bausein beinhaltet er die Kostenerstattung von Behandlungen durch niedergelassene Ärzte, Psychotherapie, für Heilpraktikerleistungen, Medikamente, Verband- und Heilmittel wie Massage oder Krankengymnastik sowie Hilfsmittel wie Brillen oder Hörgeräte. Nicht immer werden die Honorare der Ärzte in voller Höhe übernommen. Aber auch die Erstattung von Heil- und Hilfsmittel werden meist der Summe, Zeit oder auch der Stückzahl nach begrenzt. Und wenn das medizinisch notwendige Maß überschritten wird, kann jeder Versicherer seine Erstattung auch auf einen angemessenen Betrag herabsetzen. Achten Sie daher auf einen sogenannten "offenen Hilfsmittelkatalog". Es kommt auf den vereinbarten Tarif an. Daher bringen vermeintlich preiswertere Tarife oftmals teure Einschneidungen im Versicherungsschutz. Außerdem gibt es Hilfsmittel, die von Unternehmen nur von Fall zu Fall auf dem Kulanzwege erstattet werden. Auf diese Leistungen besteht kein Rechtsanspruch und können daher jederzeit abgelehnt werden. Wenn Sie in ein Alter kommen, in dem teurere Leistungen fällig werden, können Sie Ihren Versicherungsschutz nicht mehr entsprechend anpassen. Jungen Menschen fehlt es i. d. R. an Erfahrungen im Umgang mit Krankheiten. Daher sind sie oft bereit, auf Leistungen zu verzichten, um Versicherungsbeiträge zu sparen. Sollten Sie auch zu den Menschen gehören, denen Leistungen im Bereich Naturheilkunde wichtig sind, dann sollten Sie darauf achten, dass erweiterte Leistungskataloge konkrete Verfahren benennen.

 

Baustein "stationär"

Für Behandlungen in einem Krankenhaus, deckt dieser Baustein alle damit verbundenen Leistungen ab. Dazu gehört auch die wichtigste Behandlung: die Chefarztbehandlung. Weiteres Kriterium ist die Unterbringung in gering mit Betten belegten Räumen (Ein- oder Zweibettzimmer), sowie der Transport zum oder vom Krankenhaus. Hier ist ganz besonders darauf zu achten, dass im vereinbarten Tarif die Höchstleistung des GOÄ-Satzes (Gebührenordnung für Ärzte) von 2,3-fach erstattet wird, da Krankenhäuser selten darunter abrechnen. Bestimmte ärztliche Leistungen (z. B. Operationen), die über den 7-fachen Satz der GOÄ hinausgehen, werden dann nicht erstattet, auch wenn es sich um einen Notfall handelt. Daher sollten Sie darauf achten, dass Ihr Tarif keine Leistungsbegrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenordnungen (GOÄ) vorsieht. Auch bei stationären Leistungen gilt: Je älter die Menschen werden, desto wichtiger sind ihnen die stationären Leistungen. Dagegen empfinden jüngere Menschen stationäre Leistungen als relativ unwichtig, denn sie verfügen selbst kaum über persönliche Leistungserfahrung. Wenn sie aber auch hier altersbedingt häufiger Leistungen in Anspruch nehmen möchten, ist es zur Tarifänderung zu spät.

 

Baustein "Zahn"

Dieser Baustein beinhaltet die Behandlung von Zähnen, Mund- und Kiefererkrankungen sowie für Zahnersatz inklusive der Kosten für zahntechnische Laborleistungen und Material. Aber auch kieferorthopädische Leistungen gehören dazu. Für den Großteil der Menschen ist Zahnersatz die unverzichtbarste Leistung einer Vollversicherung, gefolgt von Hilfsmitteln auf Platz, die Absicherung bei Auslandsaufenthalten und Heilmitteln. Achten Sie bei Ihrem Zahntarif darauf, dass er ohne Summenbegrenzungen oder Zahnstaffeln gewählt wird. Außerdem sollte der Tarif bis zum Höchstsatz von 3,5-fach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) leisten. Die Höhe der Leistungen ist meist begrenzt. Wichtig ist eine möglichst hohe Erstattung. Hier sollten mindestens 80 Prozent, besser bis zu 100 Prozent geleistet werden. Einschränkungen gibt es beim Zahnersatz. Hier zahlen die meisten Versicherer je nach Tarif nur zwischen 50 und 90 Prozent. An dieser Stelle kann die Beitragsersparnis in der Prämie unter Umständen teuer werden. Gehen Sie also gerade auch beim Zahnersatz keine Kompromisse ein.

 

Baustein "Krankengeld"

Um bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit den damit verbundenen Verdienstausfall auszugleichen, wird ein Krankentagegeld vereinbart. Es ist gestaffelt, ab welchem Tag und in welcher Höhe die Zahlung beginnt. Es können aber auch verschieden hohe Zahlungen vereinbart werden - je nachdem, wie lange man die Dauer einer Krankheit finanziell schadlos überstehen kann bzw. will.

Beamte benötigen kein Krankentagegeld, da Sie hierfür ausreichend abgesichert sind.

 

Baustein "Pflegeversicherung"

Nach der Kür folgt in diesem Falle die Pflicht: die Pflegeversicherung, die auch für Privatpatienten eine Pflichtversicherung darstellt. Sie wird gleichzeitig im Zusammenhang mit dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung beantragt. Der Versicherer ist zur Vertragsannahme verpflichtet, sofern er auch die oben genannten Tarife für den Kunden versichert. Hier gibt es keine Leistungsunterschiede, da die Leistungen gesetzlich vorgeschrieben sind.

 

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