Geldanlage

Sparen ist Geldanlage

Sparen darf nicht mit Horten verwechselt werden, bei dem Geld im Sparstrumpf, unter der Matratze etc. zurückbehalten wird, ohne es anzulegen. Sparen ist Geldanlage. Denn: der rational handelnde homo oeconomicus strebt nach Nutzenmaximierung und fordert demnach eine Entschädigung für den Konsumverzicht in der Gegenwart (Ertrag oder Rendite).

Nutzenmaximierung kann im Bezug auf Geldanlage „Risikominimierung" (Sicherheit und / oder Liquidität) oder „Renditemaximierung" bedeuten - je nachdem, wie lange der Konsumverzicht andauert (Anlagehorizont). Damit eine Geldanlage real erhalten bleibt, muss in jedem Fall sowohl die Inflation als auch die Steuer berücksichtigt werden (sog. kritischer Zinssatz).

  • Die Rendite beschreibt den Ertrag, der aus einer Investition in eine Geldanlage resultiert. Erträge können beispielsweise durch Dividenden-, Zinszahlungen, Wertsteigerungen (Kursveränderungen) oder sonstige Ausschüttungen erzielt werden.
  • Mit der Sicherheit in diesem Zusammenhang ist der Erhalt der Geldanlage gemeint. Sicherheit kann durch die Streuung der Geldanlage (Diversifikation) erreicht werden.
  • Liquidität einer Geldanlage drückt aus, wie schnell ein investierter Betrag wieder zu Bargeld oder Bankguthaben umgewandelt werden kann beziehungsweise wie hoch die aus der Umwandlung resultierenden (Straf-) Kosten sind. Je kleiner dieser Umwandlungszeitraum ist, umso liquider ist die Geldanlage.
  • Als kritischen Zinssatz bezeichnet man die Rendite, die notwendig ist, um unter Berücksichtigung der Inflation und des persönlichen Steuersatzes das Kapital zu erhalten.

 

 

Die goldenen Regeln der Geldanlage

kurzfristig:
Flexibilität statt Rentabilität
 
mittelfristig:
Investition statt Spekulation
 
langfristig: 
Sachwert statt Geldwert
 
 
 

 

 

Die Feinde der Geldanlage: Inflation und Steuer

Inflation

Inflation bezeichnet einen andauernden, „signifikanten“ Anstieg des Preisniveaus. Es verändert sich also das Austauschverhältnis von Geld zu allen anderen Gütern zu Lasten des Geldes. Daher kann man unter Inflation auch eine Geldentwertung verstehen.

Die durchschnittliche Teuerungsrate betrug in Deutschland in den letzten …

 

45 Jahren:                                               (von 1964 bis 2008)                                                2,95 %

30 Jahren:                                               (von 1979 bis 2008)                                                2,46 %

25 Jahren:                                               (von 1984 bis 2008)                                                2,03 %

20 Jahren:                                               (von 1989 bis 2008)                                                2,20 %

15 Jahren:                                               (von 1994 bis 2008)                                                1,69 %

 

 

 (Quelle: Statistisches Bundesamt)

 

Steuer

Die Abgeltungsteuer ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Ihr unterliegen u. a. Zinsen, Dividenden und / oder Veräußerungsgewinne aus Bankguthaben, Aktien, Anleihen, Investmentfonds, … mit Zufluss und / oder Erwerb nach dem 31.12.2008.

Der Abgeltungssteuersatz beträgt 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 %) und ggf. Kirchensteuer.

Ab dem 1. Januar 2009 löst der Sparer-Pauschbetrag den Sparerfreibetrag ab.  An der Höhe dieses Freibetrages ändert sich dabei nichts, wohl aber an den Erträgen, die ab 2009 darüber abgedeckt werden. Im Rahmen des Sparer-Pauschbetrages kann jede Person jährlich 750 Euro Zinsen und Dividenden steuerfrei vereinnahmen. Dazu kommt noch die so genannte Werbungskostenpauschale von 51 Euro pro Person, so dass sich der gesamte Freibetrag auf 801 Euro pro Person und Jahr beläuft. Über diesen Betrag können ein oder mehrere Freistellungsaufträge bei den konto- und / oder depotführenden Banken eingereicht und die Erträge aus Zinsen und Dividenden steuerfrei vereinnahmt werden.

Chancen durch das Alterseinkünftegesetz: Aufgrund der besonderen Regelungen durch das Alterseinkünftegesetz (AEG) sind jedoch einige Anlage- und Sparvarianten in Investmentfonds nicht von der Abgeltungssteuer betroffen und eignen sich besonders, um steueroptimiert langfristig anzulegen und zu sparen:

Die Entnahmen aus einer Basisrente (Rürup-Rente) werden zum Rentenbeginn mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Bis zum Jahr 2040 hängt der steuerpflichtige Anteil vom Jahr des Rentenbeginns ab: bei Rentenbeginn im Jahr 2009 müssen z. B. 58 % der Rente versteuert werden (der Besteuerungsanteil steigt für spätere Rentenjahrgänge jedes Jahr um 2 % bis auf 80 % in 2020, danach um 1 % bis auf 100 % in 2040). Bis das Kapital entnommen wird, entfaltet der Zinseszins uneingeschränkt - da steuerfrei - seine volle Wirkung. Gleichzeitig handelt es sich bei der Basisrente (Rürup-Rente) um eine steuerbegünstigte Form der Altersvorsorge: 68 % der Beiträge (bis zu maximal 20.000 EUR für Alleinstehende bzw. 40.000 EUR für Verheiratete) können Anleger im Jahr 2009 von der Steuer als Sonderausgabe absetzen. Das sind 13.600 EUR. Jedes Jahr erhöht sich der steuerfreie Anteil am Beitrag um 2 % bis auf 100 % im Jahr 2025.

Bei der Riester-Rente kommt die Abgeltungssteuer ebenfalls nicht zur Anwendung; die Entnahmen werden mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine geförderte Form der Altersvorsorge für Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung in Form von Zulagen und Steuerersparnis: um die volle Zulage zu erhalten, müssen 4 % des Brutto-Vorjahres-Einkommens (bis maximal zum Höchstbeitrag i. H. v. 2.100 EUR) in einen Riester-Vertrag fließen: die Grundzulage beträgt 154 EUR, die Kinderzulage für jedes kindergeldberechtigte Kind 185 EUR (für ab 2008 Geborene 300 EUR). Der  komplette Sparbetrag inklusive der staatlichen Zulagen ist ferner bis zur festgelegten Höchstgrenze als Sonderausgabe von der Steuer absetzen. Im Rahmen der Steuererklärung (Anlage AV) prüft das Finanzamt von selbst, ob die staatlichen Zulagen oder der Sonderausgabenabzug für den Riester-Sparer einen größeren Vorteil bringen. Wenn der Steuervorteil höher ist als die Zulagen, erstattet das Finanzamt die Differenz.

Bei Riester-Verträgen ohne Förderung (z. B. Beiträge über den Höchstbeitrag hinaus oder Beiträge nicht förderfähiger Personen wie Selbständige und Freiberufler) können die Vorteile der gesetzlich vorgeschriebenen Beitragsgarantie zum Ende der Laufzeit sowie die Flexibilität und steuerliche Behandlung von Lebens- und Rentenversicherungen miteinander kombiniert werden. Bei Einmalauszahlung der Ablaufleistung werden unter der Voraussetzung einer 12-jährigen Laufzeit und Entnahme nach dem 60. Lebensjahr 50 % der Erträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Bei Verrentung der Ablaufleistung kommt die günstige Ertragsanteilsbesteuerung zur Anwendung: von einer lebenslangen Leibrente ab dem 65. Lebensjahr werden z. B. nur 18 % dem zu versteuernden Einkommen zugerechnet.

 
 

Der Freund der Geldanlage: der Zinseszinseffekt

 

„Ich kenne nicht alle sieben Weltwunder. Aber ich kenne das achte: den Zinseszins-Effekt"

(Bankier Rothschild)

 

Der Zinseszins ist der Zins, der für bereits gutgeschriebene Zinsen eines früheren Berechnungszeitraumes gezahlt wird.

Die Zinseszinsrechnung beantwortet die Frage, auf welches Endkapital Kn ein anfängliches Kapital K0 nach insgesamt n Zeiträumen angewachsen ist, wenn in jedem dieser Zeiträume mit dem festen Zinssatz von p Prozent verzinseszinst wird.

 

Ein Beispiel: Anlageergebnis aus 100 EUR Sparrate pro Monat, in EUR (in Tausend)

5 Jahre kosten bei 6 % Nettoertrag und einem Anlagehorizont von 30 Jahren statt 35 Jahren:

143.000 EUR - 100.000 EUR - (100 EUR * 12 Monate * 5 Jahre) = 37.000 EUR

 

oder: die Sparrate pro Monat müsste bei einem Anlagehorizont von 30 Jahren 141 EUR sein, um bei 6 % Nettoertrag das gleiche Anlageergebnis zu erreichen wie mit 100 EUR Sparrate bei einem Anlagehorizont von 35 Jahren (143.000 EUR).

 

Die einfache Logik hieraus lautet: „Entweder viel Zeit und wenig Geld oder wenig Zeit und viel Geld!“ und „Der frühe Vogel fängt den Wurm!“

 

 

Risikominimierung und „Diversifikation"

oder:
''Never put all your eggs in one basket''
und:
"Risiko entsteht dann, wenn Anleger nicht wissen, was sie tun."
(Original: Risk comes from not knowing what you're doing.)
Warren Buffet

 

Diversifikation meint die Streuung der Geldanlage auf verschiedene Anlageklassen (asset allocation) sowie Branchen und Regionen.