Private Krankenversicherung - Was ist ein PKV-Optionstarif?

Mit einem sog. Optionstarif sichern Sie sich eine Aufnahmegarantie für die Private Krankenversicherung (PKV).

Ob Sie später tatsächlich in die PKV wechseln wollen, müssen Sie damit heute noch nicht entscheiden.

Wenn Sie aktuell noch nicht in die Private Krankenversicherung wechseln können, haben Sie mit einem Optionstarif die Möglichkeit, sich jetzt schon für die Zukunft eine bessere medizinische Versorgung in der PKV zu sichern - ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Entscheidend ist Ihr Gesundheitszustand JETZT - egal was passiert.

Jede Veränderung Ihres Gesundheitszustandes könnte ansonsten zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder gar einer Ablehnung führen.

Für den Wechsel in die PKV müssen Angestellte die sog. Jahresarbeitsentgeltgrenze oder Versicherungspflichtgrenze von derzeit 53.550 EUR (2014) brutto pro Jahr überschreiten.

 

 

Als Beamter und Selbständiger können Sie bei Statuswechsel oder nach Ablauf der Kündigungsfrist (Ende des übernächsten Monats) sofort in die PKV wechseln.

Ein Optionstarif beinhaltet für sich keinen Anspruch auf Leistungen. Daher kann die Kombination mit einer Krankenzusatzversicherung sinnvoll sein. Bei einem späteren Übertritt in die PKV werden Zusatztarife umgestellt und erworbene Alterungsrückstellungen angerechnet.

Der Optionstarif gilt nur für die eine Gesellschaft, bei der er abgeschlossen worden ist.

Bleiben Sie gesund, können Sie sich aber auch später für eine andere Gesellschaft entscheiden.

Ein Optionstarif sollte Ihnen den Wechsel in einen TOP-Tarif bei einer TOP-Gesellschaft sichern.

 

Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine Beratung?

Dann rufen Sie uns an unter: 02234/ 2 058 36 0 oder senden Sie uns eine Nachricht.

 

 

REINHOLD RINKL Finanzdienstleistungen

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