Pensionsfonds


Pensionsfonds sind rechtlich selbständige Versorgungseinrichtungen, die den Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen einräumen. Pensionsfonds sind freier in der Wahl ihrer Geldanlagen als Direktversicherungen und Pensionskassen. Damit sind einerseits zwar höhere Renditen möglich, doch andererseits besteht auch ein größeres Risiko von Verlusten. Deshalb unterliegen Pensionsfonds sowohl der Versicherungsaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als auch der Insolvenzsicherungspflicht beim Pensions­-Sicherungs-Verein (PSVaG).

Als Arbeitnehmer können Sie sich mit Beiträgen aus einer Entgeltumwandlung am Pensionsfonds beteiligen. Die Versorgungsleistungen erhalten Sie entweder als lebenslange Altersrente oder in Form eines Auszahlungsplans mit anschließender Restverrentung. Auch für den Pensionsfonds gilt: Beiträge sind bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) der Rentenversicherung steuer­- und sozialversicherungsfrei, weitere 1.800 Euro p. a. sind noch steuerfrei.

Wenn Sie mit einer unverfallbaren Anwartschaft aus dem Betrieb ausscheiden, können Sie Ihre bisherige Altersversorgung mit eigenen Beiträgen an den Pensionsfonds weiter aufbauen.

 


 

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