Betriebliche Altersvorsorge


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Zusätzliche Altersvorsorge über den Betrieb kann sich rechnen. Oft beteiligt sich der Arbeitgeber am Aufbau einer Betriebsrente oder finanziert sie sogar ganz. Und wenn Sie eigene Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung zahlen, fördert der Staat dies in erheblichem Umfang. Bis zu einer bestimmten jährlichen Höchstgrenze können Sie Ihre Beiträge sogar unversteuert und sozialabgabenfrei direkt aus dem Bruttogehalt zahlen.

Lohn oder Gehalt für eine Betriebsrente umwandeln ... und Steuern und Sozialabgaben dabei sparen.

Indem Sie auf bestimmte Teile des vereinbarten Lohns verzichten und diese von Ihrem Arbeitgeber als Beiträge für eine spätere Betriebsrente verwenden lassen, können Sie sich über den Betrieb eine zusätzliche Altersversorgung aufbauen beziehungsweise sich finanziell daran beteiligen. Dieses Verfahren wird als Entgeltumwandlung bezeichnet.

Sie brauchen die für die Altersvorsorge eingesetzten Lohn-­ oder Gehaltsbeträge nicht zu versteuern. Sie müssen davon auch keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Deshalb spricht man auch von Bruttoumwandlung.

Haben Sie sich für eine solche Entgeltumwandlung entschieden, müssen Sie zunächst mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, welchen Betrag Ihres Bruttolohns er für die betriebliche Altersversorgung umwandeln soll. Einen Anspruch auf Entgeltumwandlung haben Sie in Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der gesetzlichen Rentenversicherung. Durch die Steuerfreiheit gefördert wird ein Betrag von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze plus 1 800 Euro. Sie können aber auch mehr umwandeln, wenn Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber einig sind und beispielsweise zusätzlich die Riester­-Förderung nutzen. Sie können aber auch eine Unterstützungskasse oder Direktzusage nutzen - das Einverständnis Ihres Arbeitgebers vorausgesetzt.

Um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten, kann Ihr Arbeitgeber jedoch verlangen, dass regelmäßige und gleichbleibende Beträge verwendet werden.

 

Von der Nutzung der Riester-Förderung im Rahmen der Betrieblichen Altersvorsorge raten wir aus folgenden Gründen eindeutig ab:

  • Was bei privaten Riester-Verträgen ein großes Plus bei der Flexibilität bedeutet, ist bei der betrieblichen Riester-Rente nicht möglich: Die Entnahme von Kapital zum Zwecke der Finanzierung eines Eigenheims.
  • Anders als bei privaten Riester-Verträgen fallen bei einer betrieblichen Riester-Rente auf Auszahlungen in der Rentenphase Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Dies führt zu deutlich höheren Belastungen. Arbeitnehmer sollten prüfen, ob die geringeren Kosten der betrieblichen Riester-Rente nicht dadurch bereits wieder aufgezehrt werden.
  • Gerade für Gutverdiener kann es aus steuerlichen Gründen und unter dem Apsekt der Nachsteuerrendite sinnvoll sein, beide Durchführungswege zu nutzen - Betriebliche Altersvorsorge und Riester-Rente.

 

Vorteil für Arbeitgeber:

Senken Sie Ihre Lohnnebenkosten durch die betriebliche Altersversorgung!

... einfach, renditestark und flexibel!

Geben Sie Ihren Mitarbeitern ein Stück Sicherheit für ihr Alter und werden Sie zugleich dem gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) gerecht.

Für den Gehaltsteil, den Ihre Arbeitnehmer für die betriebliche Altersversorgung aufwenden, fallen keine Sozialabgaben an - somit profitieren auch Sie! Darüber hinaus verursacht zum Beispiel der Durchführungsweg Direktversicherung in Ihrem Betrieb keine Zusatzkosten und besticht durch seine einfache Abwicklung.

 

Unser Angebot:

  • kostenfreie Beratung
  • unabhängige Vergleiche
  • individuelle Angebote

 

 

 

Die Betriebliche Altersversorgung kann über fünf verschiedene Durchführungswege gestaltet werden:

 


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