KFZ


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Informationen:

Über 4.000.000 Verkehrsunfälle ereignen sich jährlich in Deutschland - bei jedem zehnten Unfall kommen dabei auch Personen zu Schaden.

Wenn man der Statistik glauben darf, meldet jeder Autofahrer etwa alle 10 Jahre einen Schaden.

Dabei stellt sich meist heraus, dass nur die wenigsten über ihre Rechte und Pflichten gegenüber der KFZ-Versicherung so gut Bescheid wissen, dass sie ihre Ansprüche lückenlos geltend machen können - sei es gegenüber dem Unfallgegner oder auch gegenüber dem eigenen Versicherer.

 

Kraftfahrt-Haftpflicht

Die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Das Gesetz schreibt vor, dass der Halter eines Kraftfahrzeuges, welches am öffentlichen Verkehr teilnimmt, haftpflichtversichert sein muss. Diese Regelung dient der Entschädigung berechtigter Forderungen von Unfallgeschädigten, aber auch der Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Bei der Zulassung des Kraftfahrzeugs muss der Versicherungsnachweis erbracht werden.

 

Papiere für die Zulassung von Kraftfahrzeugen:

  • eVB - elektronische Versicherungsbestätigung (seit 01.03.2008)
  • Fahrzeug-Brief
  • Fahrzeug-Schein
  • Unterlagen zur Abgasuntersuchung (seit Januar 2010 ist diese Prüfung Bestandteil der Hauptuntersuchung)
  • ggf. TÜV-Bescheinigung
  • Personalausweis
  • Wenn jemand vom Halter beauftragt wird, das KFZ zur Zulassung anzumelden, ist eine auf seinen Namen lautende Vollmacht erforderlich.

 

Gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme:

2,5 Mio. € für Personenschäden (3-fach maximiert)
0,5 Mio. € für Sachschäden sowie
50.000 € für sonstige Vermögensschäden.

 

Mietwagen im Ausland

Vorsicht Risiko: Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung sind in südeuropäischen Ländern gering. In Spanien stehen beispielsweise pro Verletztem lediglich 330.000 EUR zur Verfügung - eine bei einem schweren Unfall völlig ungenügende Summe. Dies gilt besonders dann, wenn aufwendige Rehabilitationsmaßnahmen nötig werden. Hat der Mietwagenfahrer den Unfall verursacht, kann das seine Existenz in Frage stellen. Bei unzureichender Mindestdeckungssumme haftet der Unfallverursacher für die Begleichung des Schadens mit seinem Privatvermögen - im Extremfall bis hin zum Existenzminimum.

Wer vorbeugen will, sollte höhere Deckungssummen vereinbaren. Schutz bietet auch die sogenannte "Mallorca-Police", die bei manchen Versicherern automatisch enthalten ist. Sie gilt ausserhalb deutscher Grenzen in ganz Europa und bietet Versicherungsschutz in Höhe der deutschen Mindestdeckung. Versicherungsschutz besteht jeweils ab der Anmietung für maximal einen Monat.

 

Mietwagen über ''Mallorca-Police'' versichern

Wer sich im Ausland ein Auto mietet, sollte vorher überprüfen, ob seine Versicherung zu Hause die ''Mallorca-Police'' enthält.

Denn ein Unfall mit dem Mietwagen kann den Urlaub zum finanziellen Alptraum werden lassen, weil die Auslandsdeckung der Policen oft nicht ausreicht.
Das ist vor allem bei Personen- oder Auffahrunfällen sehr wichtig, weil hier die Schadenssummen enorm sein können. Verschiedene Kraftfahrtversicherungen verfügen automatisch und beitragsfrei über den Schutz der Mallorca-Police. Sie bietet Ihnen zusätzliche Sicherheit beim Führen eines gemieteten oder geliehenen Fahrzeuges, und zwar in allen Ländern der Europäischen Union sowie in der Schweiz und in Norwegen. So haben viele deutsche KFZ-Versicherer die Police in den letzten Jahren in ihre Verträge integriert.

Prüfen Sie daher vor Urlaubsbeginn Ihre Versicherungsunterlagen oder informieren Sie sich vorab bei Ihrem Versicherer. Ist die Mallorca-Police nicht integriert, kann sie für wenig Zusatzbeitrag nachversichert werden.

Mit einem Mietfahrzeug können Sie Land und Leute ''erfahren''. Vor allem im südeuropäischen Ausland ist dabei jedoch Vorsicht geboten. In der Regel sind Mietfahrzeuge zwar mit einer Haftpflichtversicherung ausgestattet, die vereinbarten Deckungssummen für Personen- und Sachschäden aber leider oftmals viel zu gering und liegen weit unter denen in Deutschland.

Verursacht zum Beispiel ein deutscher Urlauber in Portugal mit seinem Mietwagen einen Unfall mit Sachschaden in Höhe von 150.000 EUR bei einer Deckungssumme von lediglich 100.000 EUR, müsste er den Restbetrag in Höhe von 50.000 EUR selbst tragen.

Die Gesamtversicherungssumme in Deutschland für Personen-, Sach- und Vermögensschäden umfasst üblicherweise 50 Mio. €, Personenschäden sind dabei je Person in der Regel auf acht Millionen Euro beschränkt.

 

Fahrzeug-Vollversicherung (Vollkasko)

Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für den Schaden des Unfallgegners auf, aber nicht für den am eigenen Fahrzeug. Außerdem kann es passieren, dass Kraftfahrzeuge am Straßenrand oder auf dem Parkplatz "Opfer" von Sachbeschädigung werden. Um hier vorzubeugen, empfiehlt sich eine Vollkasko-Versicherung.

 

Was ist versichert?

Die Beschädigung, die Zerstörung und der Verlust des Fahrzeuges sowie seiner unter Verschluss verwahrten oder an ihm befestigten Teile, und zwar

  • durch Brand oder Explosion;
  • durch Entwendung (insbesondere Diebstahl), unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen, Raub oder Unterschlagung;
  • durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung (Elementargefahren);
  • durch Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild;
  • gegen Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs und Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss;
  • durch Unfall, d. h. durch ein unmittelbar von aussen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis (zu denen Brems-, innere Betriebs- und reine Bruchschäden allerdings nicht zählen) und
  • durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen. Reifenbeschädigungen sind allerdings nur dann versichert, wenn die Beschädigung in Verbindung mit einem anderen ersatzpflichtigen Schaden erfolgt.

 

Fahrzeug-Teilversicherung (Teilkasko)

Was ist versichert?

  • Die Beschädigung, die Zerstörung und der Verlust des Fahrzeuges und seiner unter Verschluss verwahrten oder an ihm befestigten Teile, und zwar
  • durch Brand oder Explosion;
  • durch Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen, Raub oder Unterschlagung;
  • durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung (Elementargefahren);
  • durch Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild;
  • gegen Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs und Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss.