Risikolebensversicherung


 

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Informationen:

Mit einer Risikolebensversicherung werden Hinterbliebene abgesichert. Stirbt die versicherte Person, wird die vertraglich vereinbarte Todesfallsumme ausgezahlt.

Die Risiko-Lebensversicherung dient ausschließlich der Absicherung bei einem vorzeitigen Todesfall.

Durch diese Versicherung wird kein Kapital gebildet. Sie bietet während der Vertragsdauer bei niedrigen Beiträgen hohen finanziellen Schutz für die Hinterbliebenen, im Erlebensfall wird keine Versicherungsleistung ausgezahlt.

 

 

Junge Familien

Bei jungen Familien ist eine Todesfallabsicherung besonders wichtig. Für den Fall, dass das Einkommen des Versorgers dauerhaft ausfällt, muss die Familie langfristig abgesichert sein. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt zwar eine Rente an Witwen oder Witwer, ebenso an Waisen und geschiedene Ehepartner. Die Rente wiegt jedoch das Einkommen des Verstorbenen nicht auf. Um diese Versorgungslücke zu schließen, sollte eine Risikolebensversicherung abgeschlossen werden, deren Höhe so gewählt werden sollte, dass die Familienmitglieder solange abgesichert sind, bis sie selbst ein angemessenes Einkommen erzielen können.

 

Kreditabsicherung

Risikolebensversicherungen dienen auch dazu, Kredite abzusichern. Denn wer ein Darlehen aufnimmt, um z. B. eine Wohnung oder ein Haus zu kaufen, wird eine solche Absicherung in Erwägung ziehen müssen. Mit Abschluss eines solchen Vertrags erhalten die Hinterbliebenen im Todesfall die Möglichkeit, das Darlehen mit der Versicherungsleistung zu tilgen.

Mit dieser Form kann auch im Rahmen einer Existenzgründung den Erben der ihnen zustehende Teil des Unternehmens ausgezahlt werden, ohne dem Unternehmen Liquidität zu entziehen.

 

Restschuldversicherung

Eine spezielle Form der Risikolebensversicherung ist die sog. "Restschuldversicherung", die insbesondere bei Ratenkäufen empfehlenswert ist.

 

Risikolebensversicherung mit Umtauschrecht

Die Risikolebensversicherung mit Umtauschrecht ist besonders für junge Familien und Berufsanfänger interessant. Hier wird zunächst eine Risikolebensversicherung abgeschlossen. Der Versicherungsnehmer hat zu einem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit, diese in eine kapitalbildende Lebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall umzuwandeln. Der Vorteil liegt darin, dass eine erneute Gesundheitsprüfung nicht erforderlich ist.

Der Zeitpunkt für den Umtausch ist dann gegeben, wenn die junge Familie nach den Anfangsjahren "aus dem Gröbsten" heraus ist und neben der Hinterbliebenenvorsorge auch an die eigene finanzielle Vorsorge gedacht werden kann.

 

zur steuerlichen Behandlung:

 

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